Du hast als Fotograf:in dein erstes Geld verdient? Dann solltest du ein Gewerbe anmelden. ZunÀchst ist folgendes wichtig:
Wenn du Hochzeiten, Familien oder Portraits fotografierst, dann bist du kein Freiberufler, sondern du betreibst ein Gewerbe. Du wirst beauftragt und machst anschlieĂend deine Fotos. Du bist daher ganz klar ein Auftragsfotograf oder eine Auftragsfotografin.
FĂŒr dich als Fotograf:in ist auĂerdem die Rechtsform âEinzelunternehmenâ interessant, wenn du alleine grĂŒndest. Solltest du mit jemandem zusammen grĂŒnden, könnte eine GbR interessant sein.
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Wenn du Geld verdienen und Gewinn erzielen möchtest, musst du also ein Gewerbe anmelden. DafĂŒr machst du dir einen Termin beim Gewerbeamt in deiner Stadt oder deinem Landkreis. Der Termin dauert nur wenige Minuten.
Du gibst dort an, dass du als Fotograf:in arbeiten möchtest. Dazu gehört natĂŒrlich eine Firmenadresse, ein Firmenname und die TĂ€tigkeitsfelder. Solltest du z.B. neben Hochzeiten auch noch Familien fotografieren oder Geld mit dem Verkauf von Videos verdienen, solltest du das hier alles angeben.
Halte es bei der Wahl deines Firmennamens einfach und nimm einfach deinen Namen. Wenn du noch deine TĂ€tigkeit, also âFotografieâ hinten dran hĂ€ngst, ist es selbsterklĂ€rend und wirkt professionell.
Ăbrigens, einige Gemeinden bieten heutzutage auch an, dass du dein Gewerbe online ĂŒber Formulare anmelden kannst. Eine BestĂ€tigung wird dir zugeschickt.
Die Kosten dafĂŒr liegen aktuell je nach Region zwischen 20⏠bis 60âŹ.
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Da die Fotografie ein Handwerk ist, lĂ€sst du dich als nĂ€chstes in der Handwerkskammer als Fotograf:in eintragen. Da es keine Ausbildungspflicht mehr gibt, ist es mit der Anmeldung getan. Die Kosten dafĂŒr variieren, liegen aber meistens zwischen 150⏠und 300âŹ.
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Danach bekommst du vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In vielen Gemeinden kannst du ihn dir bereits vorab einfach online herunterladen. Ihn auszufĂŒllen ist Pflicht, lass dir dabei unbedingt von einem Steuerberater helfen.
In dem Fragebogen trÀgst du unter anderem nochmal die Kontaktdaten ein und schÀtzt deine Einnahmen. Wir empfehlen dir direkt ein separates GeschÀftskonto anzugeben, sodass du deine beruflichen und privaten Kontobewegungen direkt getrennt hast.
Vom Finanzamt bekommst du auĂerdem eine Steuernummer, die du zukĂŒnftig auf deine Rechnungen schreibst.
Das sind deine ersten Schritte in die SelbststĂ€ndigkeit als Fotograf:in. Doch es gibt viele weitere Fragen, die du beantworten musst: Möchtest du als Kleinunternehmer starten? Was ist die BGETEM und welche Versicherungen sind sinnvoll? Was muss ich beachten, wenn ich nur nebenberuflich selbststĂ€ndig bin? Was ist mit der Krankenversicherung? Bin ich ĂŒberhaupt fĂŒr die SelbststĂ€ndigkeit geeignet?
Um möglichst vielen Fotograf:innen dabei zu helfen, ihre TrĂ€ume zu verwirklichen und diese erste HĂŒrde sicher zu nehmen, haben wir einen kostenlosen Online Kurs kreiert, der dir Schritt fĂŒr Schritt zeigt, wie du dich als Fotograf:in selbststĂ€ndig machst.