Submission AGB

§ 1 Teilnahme Einreichung von Fotos

(1) Die Einreichung von Fotos steht jedem offen, der das 18. Lebensjahr erreicht hat.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, eingereichte Fotos nicht zu verwenden und dich von weiteren Fotoeinreichungen auszuschließen, wenn eingereichte Fotos gegen geltendes Recht oder die unten genannten rechtlichen Garantien verstoßen.

§ 2 Auswahl und Veröffentlichung

(1) Die Auswahl der zu veröffentlichenden Fotos und die Art der Veröffentlichung erfolgt nach eigenem Ermessen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Auswahl von subjektivem Empfinden abhängt und nicht angefochten werden kann.

§ 3 Bildrechte

(1) Durch das Einreichen von Fotos stimmst du zu, dass die Fotos kostenlos und uneingeschränkt auf der Website und den Social-Media-Kanälen von JULIA AND GIL EDUCATION verwendet werden dürfen, zeitlich, räumlich und inhaltlich.

(2) Du versicherst uns, dass du die eingereichten Fotos selbst erstellt hast und alle erforderlichen Einwilligungserklärungen von den abgebildeten Personen oder den autorisierten Personen für die dargestellten Charaktere oder Objekte für die Verwendung der Fotos gemäß diesen Nutzungsbedingungen erhalten hast. Insbesondere garantierst du uns, dass die Verwendung der eingereichten Fotos gemäß dieser Regelung keine Rechte verletzt (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Marken- oder Designrechte) und du uns von allen Ansprüchen Dritter freistellst, einschließlich der Kosten der rechtlichen Verteidigung, die aus einer Verletzung der in diesem Abschnitt gemachten Darstellungen resultieren.

(3) Du versicherst uns auch, dass die eingereichten Werke nicht gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. durch die Darstellung pornografischer, aufhetzender, verunglimpfender oder diffamierender Natur).

(4) Wir bemühen uns, sind jedoch nicht verpflichtet, die im Rahmen der oben genannten Verwendungen eingereichten Fotos zu benennen.

§ 4 Schlussbestimmungen

(1) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine sinnvolle, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem beabsichtigten Regelungszweck am nächsten kommt.